Partnerschaftskreis Donzenac - Wolframs-Eschenbach e. V.
Titel

Beitrag im Amtsblatt 2006-04 der Stadt:
"Stadtverwaltung Donzenac"

Jede französische Stadt verfügt über einen Gemeinde- bzw. Stadtrat. Bei Gemeinden unter 3.500 Einwohnern (wie Donzenac) wird dieser über eine Vorschlagsliste gewählt. In der ersten Sitzung des Gemeinderats wählt dieser dann aus seiner Mitte den Bürgermeister. Er bereitet die Beschlüsse des Gemeinderats vor und setzt sie um. Die vielfältigen Aufgaben des Bürgermeisters von Donzenac sind denen unseres 1. Bürgermeisters vergleichbar. Anders jedoch ist u.a., daß ihm auch die Gemeindepolizei direkt unterstellt ist. Dem Bürgermeister sind Stellvertreter zugeordnet, die ihn bei seiner Arbeit unterstützen.

Der Stadtrat von Donzenac setzt sich aus dem Bürgermeister, M. Yves Laporte, seinen 5 Stellvertretern und 12 Stadträten zusammen. Die Verwaltungsarbeiten sind in den folgenden fünf kommunalen Ausschüssen zusammengefasst, denen jeweils einer der stellvertretenden Bürgermeister als Vizepräsident vorsteht:

·         Landwirtschaft und Umwelt (M. Patrick Constanty)

·         Finanzen und wirtschaftliche Entwicklung (M. Bernard Lacoste)

·         Kultur, Veranstaltungen, Vereinsleben (M. Jean-Luc Semblat)

·         Sozialangelegenheiten, Familie, Schulwesen, Einwohner (Mme Christine Migot)

·         Bauamt, Straßenbauamt, Elektrizität, Wasser, Sanierungen (M. Michel Chantalat)

Die 12 Stadträte sind in der Regel in zwei unterschiedlichen Ausschüssen vertreten.

Im Gegensatz zum deutschen Steuersystem liegt in Frankreich der Schwerpunkt der Besteuerung nicht auf der direkten Besteuerung durch die Einkommensteuer (rund 12 Mio. Haushalte liegen unter der Bemessungsgrenze), sondern auf der indirekten Besteuerung über die Umsatzsteuer (19,6 %) und einer vergleichsweise hohen Körperschaftssteuer. Die Gebietskörperschaften haben das Recht, lokale Steuern zu erheben und werden zusätzlich durch die Zuweisung eines Teils der nationalen Steuern unterstützt (über 50 % des Staatshaushalts fließt in die Gemeinden). Innerhalb der gesetzlichen Grenzen haben die Gemeinden Gestaltungsraum bei der Festlegung der Höhe sowie der Bemessungsgrundlage von Steuern.

Zu den direkten Steuern, die einen Gemeindehaushalt finanzieren, gehören

·         Gewerbesteuer

·         Grundsteuer   

·         Wohnungssteuer  (wird in Deutschland nicht erhoben)

1995 war der Stadtrat unter Monsieur Laporte u. a. mit dem Vorsatz angetreten, die steuerliche Belastung der Bevölkerung auf einem vertretbaren Niveau zu halten. Diese Verpflichtung konnte eingehalten werden. Obwohl sowohl in die Infrastruktur als auch in die kommunalen Einrichtungen der Stadt sehr viel investiert wurde, stiegen die kommunalen Steuern in den vergangenen 10 Jahren im Schnitt nur um 0,3 % und liegen damit erheblich unter der Inflationsrate in Frankreich.

Für 2005 vom Stadtrat festgelegte Steuersätze für Donzenac:

Wohnsitz                Grund (bebaut)             Grund (unbebaut)          Gewerbesteuer

9,834 %                 18,016 %                      86,7 %                         12,92 %

Die nötige Verschuldung fällt mit 16 % der Einnahmen eines Jahres (2005) moderat aus und war nötig, um die Modernisierung der Stadt voranzutreiben. Die Gemeindehaushalte werden von regionalen Rechnungshöfen kontrolliert, die u. a. darüber wachen, daß keine defizitären Haushalte erstellt werden (was im Gegensatz zum Staat den Gemeinden nicht erlaubt ist).

Die Bürger werden über die Arbeit des Stadtrats (Sitzungsprotokolle) über die regionale Presse, zum Beispiel die Briver Zeitung „La Montagne“, und über Aushänge im Stadtgebiet informiert. Eine monatliche Information wie unser Amtsblatt gibt es nicht. Jeweils zum Jahresende bringt die Stadt jedoch eine ca. hundertseitige gebundene Broschüre heraus, das „Bulletin Municipal“, die jeder Haushalt kostenlos erhält und in der das gesamte Stadtleben des abgelaufenen Jahres ausführlich dokumentiert ist.

 Ingeborg Knaack





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